Gerichtsurteil: Die Rettung von Tieren aus dem Ausland ist Tierschutz und kein Handel

Liebe Freunde, in der Vergangenheit gab es schon mal Ärger wegen der Verbringung von Hunden aus dem Ausland nach Deutschland. Es gibt jetzt ein interessantes, klärendes und weitreichendes Urteil des Verwaltungsgerichts Lüneburg für den internationalen Tierschutz: Die Rettung von Tieren aus dem Ausland ist Tierschutz und kein Handel! Dieses Urteil sollte jeder, der ein Tier an einem Flughafen abholt, immer dabei haben. Es könnte helfen, Schwierigkeiten zu beseitigen, dient zumindest als sehr gute Argumentationshilfe gegenüber den Behörden.

Am 19. April 2012 hat das Verwaltungsgericht Lüneburg in der Sache „Internationaler Tierschutzverein Grenzenlos e.V. ./. Landkreis Soltau -Fallingbostel (seit 1.8.2011 Landkreis Heidekreis)“ ein Urteil gefällt, das für alle Tierschutzvereine in der Bundesrepublik Deutschland, die Heimtiere aus süd-und osteuropäischen Ländern vor Tod und Misshandlung retten, von größtem Interesse und weitreichender Bedeutung ist.

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