Musterbrief an Bundestagsabgeordnete für Strafverfolgung bei „Sodomie/Zoophilie“

Betreff: Musterbrief Sodomie/Zoophilie
To: dieter.stier@bundestag.de
Cc: hans-michael.goldmann@bundestag.de

Sehr geehrte Herren Abgeordnete,

mit Befremden und tiefer Desillusionierung nahm ich zur Kenntnis, dass aufgrund inneren Dissenses die 3. Tierschutznovelle BT-Drucks. 17/10572 nicht zum anvisierten Zeitpunkt verabschiedet wird.

Ich schäme mich für Deutschland, das offensichtlich nicht in der Lage ist, akzeptable Änderungen bzw. Erweiterungen des Tierschutzgesetzes zu realisieren.

Desgleichen verstehe ich nicht Ihre Indifferenz und Gefühllosigkeit gegen das unbestreitbare Tierleid in Deutschland. Sie überzeugen mich nicht mit Ihrer Beteuerung, dass Deutschland das beste Tierschutzgesetz in der EU bzw. in der Welt habe.

Ich bin Mitglied einer stattlichen Gruppe, die stetig wächst und sich für ein gesetzliches Verbot der Zoophilie/Sodomie ausspricht. Meiner Information zufolge planten Sie im Rahmen der 3. Tierschutznovelle, Sodomie als Ordnungswidrigkeit zu qualifizieren und mit einer Geldbuße bis zu 25.000,– Euro zu ahnden.

Vorausgegangen hierfür war die Bitte des Bundesrates an das Parlament, eine entsprechende Formulierung zum gesetzlichen Verbot der Sodomie festzulegen. Er begründet seine Empfehlung für ein Verbot der Sodomie in seiner nachfolgenden Zusammenfassung, der ich mich gänzlich anschließe:

Fälle von Sodomie wie auch Verdachtsfälle sind bislang einer Ahndung schwer zugänglich, da der Nachweis der in § 17 TierSchG normierten Schmerzen, Leiden oder Schäden aus unterschiedlichen Gründen oft nicht zu erbringen ist. Sodomie meint eine besondere Form der Beziehung zwischen Tier und Mensch unter Einschluss sexueller Handlungen. Auch bei ohne feststellbare Schmerzzufügung erfolgenden Eingriffen ist ein Verbot angebracht, um der Staatszielbestimmung des Artikels 20a GG Genüge zu leisten. Das tierische Wohlbefinden ist ein Rechtsgut von immer größer werdender Bedeutung, sodass es gesetzlich geschützt werden muss. In Bezug auf sexuelle Handlungen sind Tiere wie ein nicht einwilligungsfähiger Mensch oft wehrlos. Sie müssen daher vor menschlichen Eingriffen in ihre artgerechte Selbstentfaltung bewahrt werden.

Deutschland muss sich endlich seiner Verantwortung für alle Mitgeschöpfe bewusst werden und handeln. Ich sage aber auch unmissverständlich: Wenn Sie nicht in der Lage sind, das Tierschutzgesetz zugunsten der Tiere anzupassen, sind Sie nicht die geeignete Regierung für mich – und ebenso wenig für alle anderen aus meiner Gruppe. Einige Tausend Wähler werden mit Sicherheit nicht mehr CDU/CSU wählen, von der FDP ganz zu schweigen.

Folglich appelliere ich an Sie, die zweite und dritte Lesung der 3.Tierschutznovelle zeitnah zu terminieren und einen zufriedenstellenden Tierschutz zu verwirklichen. Herzlichen Dank.

Mit vorzüglicher Hochachtung

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